Informationen

Nehmen Sie mit uns kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

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Nicht gefährliche Abfälle

Das müssen Sie vor der Entsorgung beachten

Melden Sie sich dazu gern bei unseren Deponie-Ansprechpartnern
Lothar Kublik, Tel.: 033208 60-21 oder David Steingräber, Tel. 033208 60-215

Besteht der Wunsch

Abfälle auf einer Deponie abzulagern, so sind sämtliche Vorgaben der Deponieverordnung umzusetzen.

In der Regel sind Deklarationsanalysen

Gemäß Anhang 3 Nr.2 Tab. 2 Deponieverordnung sowie eine Analyse nach LAGA (Feststoff) vorzulegen. Ausnahmen sind in § 8 Abs. 8 aufgeführt. Beachten Sie dazu auch unsere Anlage Parameterumfang.

Die Probenahme

Muss grundsätzlich nach der LAGA PN 98 erfolgen. Der Probennehmer muss die erforderliche Fachkunde besitzen und diese nachweisen. Die
zugehörigen Probennahme-Protokolle müssen schriftlich vorgelegt werden.

Für die Untersuchungen

Sind die in der Deponieverordnung Anhang 4 vorgegebenen Methoden anzuwenden. Andere Methoden können nicht anerkannt werden. Ein
Protokoll über die Probenvorbereitung gemäß Anhang 4 Nr. 3.1.1 Deponieverordnung
ist für jede Probe bzw. Analyse vorzulegen.

Wir bitten die Abfallerzeuger

Die ihre Abfälle auf einer unserer Deponien entsorgen wollen, uns die Entsorgungsvereinbarung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich
unterzeichnet mit allen erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Sofern alle Vorgaben erfüllt

sind und die Zuordnungswerte nach Deponieverordnung eingehalten werden, erteilen wir eine Annahmeerklärung und der Entsorgungsvertrag kann geschlossen werden. Der Entsorgungsvertrag beinhaltet die Entsorgungsvereinbarung mit Annahmeerklärung sowie die Preise aus dem
entsprechenden Angebot der MEAB.

Andere nicht gefährliche Abfälle

Andere nicht gefährliche Abfälle können in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage oder in der Sonderverbrennungsanlage
Schöneiche entsorgt werden. Dabei gilt:

Abfallerzeuger

Abfallerzeuger reichen hierfür bitte ebenfalls eine ausgefüllte und unterzeichnete Entsorgungsvereinbarung sowie alle Analysen u. a. bei uns ein. Sollten Sie hierzu Fragenhaben, sprechen sei gern unsere Vertriebsmitarbeiter an.

Sofern alle Vorgaben erfüllt sind

Erteilen wir eine Annahmeerklärung und der
Entsorgungsvertrag kann geschlossen werden. Der Entsorgungsvertrag beinhaltet auch
die Preise für die Entsorgung.

Melden Sie sich dazu gern bei unserer Entsorgungsanlagen-Ansprechpartnerin
Kerstin Walter, Tel. 033764 74-391